Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der FISCHER 4 ICT AG, Industriestrasse 2, 2552 Orpund, nachfolgend 4ICT genannt, regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen 4ICT und Ihren Kunden und sind für alle Rechtsverhältnisse zwischen diesen Parteien gültig, sofern keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen diesen entgegenstehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden explizit ausgeschlossen und finden keine Anwendung. Produkte sind von 4ICT verkaufte, lizenzierte resp. vertriebene oder unter Wartung genommene Hardware, Software oder Zubehör, wie sie in den AGB und den entsprechenden übrigen Vertragsbestimmungen (Produktbeschreibung, Service Beschreibung, Optionen, Lizenzbestimmungen von Herstellern, Drittanbieter etc.) beschrieben sind. Als Services werden jegliche Projekt-, Beratungs-, Wartungs-, Cloud- oder sonstigen Dienstleistungen im ICT-Umfeld bezeichnet, die auf Aufwandbasis resp. nach vereinbartem Honorar von 4ICT angeboten und erbracht werden.

Vorgenommene Änderungen an diesen AGB treten 20 Tage nach erfolgter Mitteilung in Kraft, sofern der Kunde in dieser Zeit keine schriftlichen Einwände erhebt. Diese AGB gelten auch für Vertragsverlängerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


2 Abschluss und Gültigkeit
Ein Angebot der 4ICT wird durch die vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung verbindlich. Bestellungen können mündlich, elektronisch oder schriftlich (Brief oder Fax) erfolgen. Liegt keine unterzeichnete Auftragsbestätigung vor, gilt das Angebot als konkludent angenommen, wenn mit der Ausführung begonnen wurde.


3 Preise

Bei den durch die 4ICT angebotenen Preisen sind Mehrwertsteuer, Transport und weitere Spesen nicht eingeschlossen. Diese werden separat ausgewiesen und zusätzlich in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben falsche Preise und Spezifikationen, Modelländerungen und Preiserhöhungen, welche durch den Hersteller von Hard- oder Software erhoben und umgehend an den Kunden weitergegeben werden. Ein Kündigungsrecht zufolge Preiserhöhung seitens des Herstellers ist ausgeschlossen. Preisanpassungen nach oben von bis zu 10% der ursprünglich angebotenen Preise führen nicht zu einer Vertragsveränderung und werden entsprechend in Rechnung gestellt. Bei vor Ort Einsätzen, wird die Fahrzeit als zusätzliche Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Nebenkosten aufgrund von Bestellungen und Abklärungen mit Providern, sowie Kleinmaterialien und Werkzeugeinsatz werden separat in Rechnung gestellt. Sämtliche Fremdleistungen durch Dritte (Provider, Lieferanten, Spezialisten und weitere) sind nicht in den von 4ICT angebotenen Kosten und Preisen enthalten und werden zusätzlich verrechnet. Der Einsatz von Spezialgeräten und -Fahrzeugen, Servicewagen oder Transportern, wird separat in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Die von 4ICT angebotenen Preise können mit einer Frist von drei Monaten per Ende Kalenderjahr angepasst werden. Widerspricht der Kunde nicht schriftlich innert einer Frist von 20 Tagen, gelten die Preise als durch ihn genehmigt. Widerspricht der Kunde, so gilt dies als Änderungskündigung von 4ICT. Der Vertrag zwischen 4ICT und dem Kunden endet damit entsprechend den vertraglichen Bestimmungen dieser AGB auf Ende der nächstmöglichen Kündigungsfrist am Ende der Laufzeit ohne weitere Kündigung durch 4ICT.


4 Zahlungen

Zahlungen gegen Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit, ohne besondere Mahnung, einen Verzugszins von 5% (p.A.). Die Zahlung des Verzugszinses entbindet nicht von der vertragsgemässen Bezahlung der Leistungen. Forderungen und Gegenansprüche des Kunden, dürfen nur bei schriftlicher Zustimmung durch 4ICT verrechnet werden.


5 Lieferungen

Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz und Lichtenstein. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Abgabe zur Versendung des Kaufgegenstandes oder bei dessen Abholung durch den Kunden. Der Kunde ist bei technischen Geräten für einen geeigneten Aufstellungsort und das Vorhandensein der erforderlichen elektrischen und elektronischen Anschlüsse verantwortlich. Die angegebenen Liefertermine richten sich nach dem aktuellen Informationsstand. Terminüberschreitungen berechtigen nicht zu Schadenersatz, Preisminderung oder Vertragsrücktritt.


6 Annahmeverzug/-verweigerung

Weigert sich der Kunde, die Ware anzunehmen, so ist 4ICT berechtigt, ihm eine Nachfrist von 10 Tagen anzusetzen. Nach unbenutztem Ablauf hat 4ICT alternativ die Möglichkeit, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu hinterlegen, wobei mindestens 10% des Warenpreises als Hinterlegungskosten pro Monat geschuldet sind oder 4ICT tritt vom Vertrag zurück unter Geltendmachung einer Konventionalstrafe von mindestens 50% des Auftragswertes (Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten).


7 Geheimhaltung

Beide Vertragspartner sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese Pflicht bleibt auch über eine allfällige Änderung oder Auflösung vertraglicher Bedingungen hinaus bestehen.


8 Garantie, Gewährleistung und Haftung

Für Produkte von Drittherstellern gelten die Garantiebestimmungen und Gewährleistungen des jeweiligen Herstellers. Garantie- und Gewährleistungen von 4ICT werden ausdrücklich wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Jegliche, gesetzlich mögliche und zulässige Haftung wird für 4ICT und ihre Hilfspersonen ausdrücklich ausgeschlossen.


9 Wartungs-/Unterhaltsverträge

Werden Wartungs- und Unterhaltsverträge ausgeführt, so gilt grundsätzlich das „best effort“ Prinzip. 4ICT ist demgemäss bemüht, die notwendigen Arbeiten innert nützlicher Frist zu erledigen. Die Vertragsdauer beträgt, wenn nicht anders vermerkt, ein Jahr ab Vertragsbeginn. Einzelne Bestandteile der Verträge können abweichende Laufzeiten enthalten. In diesem Fall gelten die vereinbarten abweichenden Laufzeiten. Das Vertragsverhältnis erneuert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern es nicht drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. 4ICT steht es frei, bei verspäteten oder ausbleibenden Zahlungen des Kunden ihre Leistungen ohne weitere Mahnung oder Begründung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen gemäss Ziff. 3 AGB.

Präventive Wartung und Support erfolgen gemäss den übrigen Vertragsbedingungen und den dort aufgeführten Produkten des Kunden beim Kunden selbst oder via Remote Access während den vereinbarten Wartungsfenstern und Bereitschaftszeiten von dem von 4ICT zu bestimmenden Orten aus (Geschäftsräumlichkeiten etc.).


10 Personaleinsatz

4ICT setzt für die auszuführenden Arbeiten den jeweiligen Anforderungen entsprechendes internes oder, in Ausnahmefällen, externes Personal ein. Der Kunde verpflichtet sich, keine aufgrund des Dienstverhältnisses zwischen ihm und 4ICT direkt oder indirekt tätigen Mitarbeiter aktiv oder passiv abzuwerben. Bei Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe in der Höhe eines Bruttojahreslohnes des abgeworbenen Mitarbeiters fällig. Das Leisten der Konventionalstrafe ersetzt nicht die Realerfüllung. Diese Vereinbarung hat Gültigkeit während der Dauer des Vertragsverhältnisses und 1 Jahr über dessen Beendigung hinaus.

Die regulären Öffnungs- und Einsatzzeiten bei 4ICT sind Werktags 08.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr. Ausserhalb der regulären Öffnungs- und Einsatzzeiten kommen folgende Zuschläge zur Anwendung:

  • Zuschlag von 50%: An Werktagen 20.00 - 22.00 und 06.00 - 07.00 Uhr sowie an Samstagen 06.00 - 22.00 Uhr

  • Zuschlag von 100%: An Werktagen 22.00 – 06.00 Uhr, an Samstagen 22.00 – 24.00 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen (Kanton Bern).


11 Eigentums- und Urheberrechte

Die Eigentums-, Urheber-, Warenzeichen- und/oder Lizenzrechte sowie sämtliches weitere geistige Eigentum an Soft- und Hardwarekomponenten, Zeichen, Logos Websites und sonstigen Unterlagen und Daten von 4ICT verbleiben ausschliesslich bei 4ICT. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise zu ändern, zu kopieren oder sonst wie den Quellcode herzuleiten oder die Software als Grundlage für die Erstellung anderer Softwareprogramme, abgeleiteter Werke oder sonst auf eine Weise zu verwenden, welche die Rechte der 4ICT oder Dritter verletzen könnten. 4ICT ist berechtigt generelle Ideen, Konzepte und Verfahren, welche im Rahmen der Ausarbeitung des 4ICT-Services für den Kunden alleine oder zusammen mit dem Kunden Personal entwickelt oder entdeckt werden, für gleiche oder ähnliche Projekte mit Dritten zu verwenden. Die vom Kunden unter dem Vertrag auf irgendwelchen Hard- oder Softwarekomponenten der 4ICT gespeicherten Daten gehören allein und ausschliesslich dem Kunden. 4ICT erwirbt zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Eigentums- oder immaterialgüterrechtlichen Ansprüche an diesen Daten. Der Kunde kann – selbst während der Laufzeit des Vertrages – die jederzeitige und sofortige Herausgabe aller Daten verlangen und im Falle der Auflösung des Vertrages von 4ICT eine schriftliche Erklärung verlangen, dass keine Kundendaten mehr von 4ICT in welcher Form und auf welchen Medien auch immer weiter aufbewahrt werden. Vorbehalten bleiben gesetzliche Bestimmungen, die 4ICT zur Aufbewahrung von Daten zwingen.


12 Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen gegen geltendes Recht verstossen, unwirksam oder unvollständig sein oder sollte ihre Erfüllung unmöglich werden, wird dadurch nicht der gesamte Vertrag nichtig und es wird die Wirksamkeit der übrigen Teile dieses Vertragsverhältnisses nicht beeinträchtigt. Die nichtigen, unwirksamen, unvollständigen oder unmöglichen Klauseln werden durch sinngemässe, gesetzeskonforme ersetzt.


13 Datensicherung

Der Kunde ist in jedem Fall selber für die Sicherung und Aufbewahrung seiner Daten, Software und Dokumentationen verantwortlich. Er trägt das Risiko für die verwendeten Datenträger (Harddisks, Bänder, Disketten, CD/DVD, USB Sticks, etc.) selber. Für verlorene Daten werden jegliche gesetzlich möglichen und zulässigen Haftungs- oder Garantieansprüche abgelehnt.


14 Datenschutz

4ICT erhebt Daten (z.B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten aus dem Vertrag sowie ergänzende Daten, die bei der 4ICT vorhanden sind oder von Dritten stammen, innerhalb der Firma für Analysen der bezogenen Dienstleistungen (Kundenprofile), für personalisierte Werbeaktionen, für Kundenkontakte (z.B. Rückrufaktionen) sowie für die Entwicklung und Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich der Firm verwendet werden.

4ICT ist berechtigt, Dritte beizuziehen und diesen Dritten die nötigen Daten zugänglich zu machen. Hierbei können auch Daten ins Ausland übermittelt werden.

4ICT sowie Dritte halten sich in jedem Fall an die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Sie schützen die Kundendaten durch geeignete Massnahmen und behandeln diese vertraulich.

Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung auf der Internetseite der 4ICT hingewiesen (https://www.fischer4ict.ch/datenschutz).


15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, in Kraft seit 01.03.1991) wird ausdrücklich und vollumfänglich wegbedungen. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich am Sitz von 4ICT. 4ICT ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.

Orpund, Dezember 2023

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der FISCHER 4 ICT AG, Industriestrasse 2, 2552 Orpund, nachfolgend 4ICT genannt, regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen 4ICT und Ihren Kunden und sind für alle Rechtsverhältnisse zwischen diesen Parteien gültig, sofern keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen diesen entgegenstehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden explizit ausgeschlossen und finden keine Anwendung. Produkte sind von 4ICT verkaufte, lizenzierte resp. vertriebene oder unter Wartung genommene Hardware, Software oder Zubehör, wie sie in den AGB und den entsprechenden übrigen Vertragsbestimmungen (Produktbeschreibung, Service Beschreibung, Optionen, Lizenzbestimmungen von Herstellern, Drittanbieter etc.) beschrieben sind. Als Services werden jegliche Projekt-, Beratungs-, Wartungs-, Cloud- oder sonstigen Dienstleistungen im ICT-Umfeld bezeichnet, die auf Aufwandbasis resp. nach vereinbartem Honorar von 4ICT angeboten und erbracht werden.

Vorgenommene Änderungen an diesen AGB treten 20 Tage nach erfolgter Mitteilung in Kraft, sofern der Kunde in dieser Zeit keine schriftlichen Einwände erhebt. Diese AGB gelten auch für Vertragsverlängerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


2 Abschluss und Gültigkeit
Ein Angebot der 4ICT wird durch die vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung verbindlich. Bestellungen können mündlich, elektronisch oder schriftlich (Brief oder Fax) erfolgen. Liegt keine unterzeichnete Auftragsbestätigung vor, gilt das Angebot als konkludent angenommen, wenn mit der Ausführung begonnen wurde.


3 Preise

Bei den durch die 4ICT angebotenen Preisen sind Mehrwertsteuer, Transport und weitere Spesen nicht eingeschlossen. Diese werden separat ausgewiesen und zusätzlich in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben falsche Preise und Spezifikationen, Modelländerungen und Preiserhöhungen, welche durch den Hersteller von Hard- oder Software erhoben und umgehend an den Kunden weitergegeben werden. Ein Kündigungsrecht zufolge Preiserhöhung seitens des Herstellers ist ausgeschlossen. Preisanpassungen nach oben von bis zu 10% der ursprünglich angebotenen Preise führen nicht zu einer Vertragsveränderung und werden entsprechend in Rechnung gestellt. Bei vor Ort Einsätzen, wird die Fahrzeit als zusätzliche Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Nebenkosten aufgrund von Bestellungen und Abklärungen mit Providern, sowie Kleinmaterialien und Werkzeugeinsatz werden separat in Rechnung gestellt. Sämtliche Fremdleistungen durch Dritte (Provider, Lieferanten, Spezialisten und weitere) sind nicht in den von 4ICT angebotenen Kosten und Preisen enthalten und werden zusätzlich verrechnet. Der Einsatz von Spezialgeräten und -Fahrzeugen, Servicewagen oder Transportern, wird separat in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Die von 4ICT angebotenen Preise können mit einer Frist von drei Monaten per Ende Kalenderjahr angepasst werden. Widerspricht der Kunde nicht schriftlich innert einer Frist von 20 Tagen, gelten die Preise als durch ihn genehmigt. Widerspricht der Kunde, so gilt dies als Änderungskündigung von 4ICT. Der Vertrag zwischen 4ICT und dem Kunden endet damit entsprechend den vertraglichen Bestimmungen dieser AGB auf Ende der nächstmöglichen Kündigungsfrist am Ende der Laufzeit ohne weitere Kündigung durch 4ICT.


4 Zahlungen

Zahlungen gegen Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit, ohne besondere Mahnung, einen Verzugszins von 5% (p.A.). Die Zahlung des Verzugszinses entbindet nicht von der vertragsgemässen Bezahlung der Leistungen. Forderungen und Gegenansprüche des Kunden, dürfen nur bei schriftlicher Zustimmung durch 4ICT verrechnet werden.


5 Lieferungen

Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz und Lichtenstein. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Abgabe zur Versendung des Kaufgegenstandes oder bei dessen Abholung durch den Kunden. Der Kunde ist bei technischen Geräten für einen geeigneten Aufstellungsort und das Vorhandensein der erforderlichen elektrischen und elektronischen Anschlüsse verantwortlich. Die angegebenen Liefertermine richten sich nach dem aktuellen Informationsstand. Terminüberschreitungen berechtigen nicht zu Schadenersatz, Preisminderung oder Vertragsrücktritt.


6 Annahmeverzug/-verweigerung

Weigert sich der Kunde, die Ware anzunehmen, so ist 4ICT berechtigt, ihm eine Nachfrist von 10 Tagen anzusetzen. Nach unbenutztem Ablauf hat 4ICT alternativ die Möglichkeit, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu hinterlegen, wobei mindestens 10% des Warenpreises als Hinterlegungskosten pro Monat geschuldet sind oder 4ICT tritt vom Vertrag zurück unter Geltendmachung einer Konventionalstrafe von mindestens 50% des Auftragswertes (Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten).


7 Geheimhaltung

Beide Vertragspartner sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese Pflicht bleibt auch über eine allfällige Änderung oder Auflösung vertraglicher Bedingungen hinaus bestehen.


8 Garantie, Gewährleistung und Haftung

Für Produkte von Drittherstellern gelten die Garantiebestimmungen und Gewährleistungen des jeweiligen Herstellers. Garantie- und Gewährleistungen von 4ICT werden ausdrücklich wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Jegliche, gesetzlich mögliche und zulässige Haftung wird für 4ICT und ihre Hilfspersonen ausdrücklich ausgeschlossen.


9 Wartungs-/Unterhaltsverträge

Werden Wartungs- und Unterhaltsverträge ausgeführt, so gilt grundsätzlich das „best effort“ Prinzip. 4ICT ist demgemäss bemüht, die notwendigen Arbeiten innert nützlicher Frist zu erledigen. Die Vertragsdauer beträgt, wenn nicht anders vermerkt, ein Jahr ab Vertragsbeginn. Einzelne Bestandteile der Verträge können abweichende Laufzeiten enthalten. In diesem Fall gelten die vereinbarten abweichenden Laufzeiten. Das Vertragsverhältnis erneuert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern es nicht drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. 4ICT steht es frei, bei verspäteten oder ausbleibenden Zahlungen des Kunden ihre Leistungen ohne weitere Mahnung oder Begründung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen gemäss Ziff. 3 AGB.

Präventive Wartung und Support erfolgen gemäss den übrigen Vertragsbedingungen und den dort aufgeführten Produkten des Kunden beim Kunden selbst oder via Remote Access während den vereinbarten Wartungsfenstern und Bereitschaftszeiten von dem von 4ICT zu bestimmenden Orten aus (Geschäftsräumlichkeiten etc.).


10 Personaleinsatz

4ICT setzt für die auszuführenden Arbeiten den jeweiligen Anforderungen entsprechendes internes oder, in Ausnahmefällen, externes Personal ein. Der Kunde verpflichtet sich, keine aufgrund des Dienstverhältnisses zwischen ihm und 4ICT direkt oder indirekt tätigen Mitarbeiter aktiv oder passiv abzuwerben. Bei Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe in der Höhe eines Bruttojahreslohnes des abgeworbenen Mitarbeiters fällig. Das Leisten der Konventionalstrafe ersetzt nicht die Realerfüllung. Diese Vereinbarung hat Gültigkeit während der Dauer des Vertragsverhältnisses und 1 Jahr über dessen Beendigung hinaus.

Die regulären Öffnungs- und Einsatzzeiten bei 4ICT sind Werktags 08.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr. Ausserhalb der regulären Öffnungs- und Einsatzzeiten kommen folgende Zuschläge zur Anwendung:

  • Zuschlag von 50%: An Werktagen 20.00 - 22.00 und 06.00 - 07.00 Uhr sowie an Samstagen 06.00 - 22.00 Uhr

  • Zuschlag von 100%: An Werktagen 22.00 – 06.00 Uhr, an Samstagen 22.00 – 24.00 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen (Kanton Bern).


11 Eigentums- und Urheberrechte

Die Eigentums-, Urheber-, Warenzeichen- und/oder Lizenzrechte sowie sämtliches weitere geistige Eigentum an Soft- und Hardwarekomponenten, Zeichen, Logos Websites und sonstigen Unterlagen und Daten von 4ICT verbleiben ausschliesslich bei 4ICT. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise zu ändern, zu kopieren oder sonst wie den Quellcode herzuleiten oder die Software als Grundlage für die Erstellung anderer Softwareprogramme, abgeleiteter Werke oder sonst auf eine Weise zu verwenden, welche die Rechte der 4ICT oder Dritter verletzen könnten. 4ICT ist berechtigt generelle Ideen, Konzepte und Verfahren, welche im Rahmen der Ausarbeitung des 4ICT-Services für den Kunden alleine oder zusammen mit dem Kunden Personal entwickelt oder entdeckt werden, für gleiche oder ähnliche Projekte mit Dritten zu verwenden. Die vom Kunden unter dem Vertrag auf irgendwelchen Hard- oder Softwarekomponenten der 4ICT gespeicherten Daten gehören allein und ausschliesslich dem Kunden. 4ICT erwirbt zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Eigentums- oder immaterialgüterrechtlichen Ansprüche an diesen Daten. Der Kunde kann – selbst während der Laufzeit des Vertrages – die jederzeitige und sofortige Herausgabe aller Daten verlangen und im Falle der Auflösung des Vertrages von 4ICT eine schriftliche Erklärung verlangen, dass keine Kundendaten mehr von 4ICT in welcher Form und auf welchen Medien auch immer weiter aufbewahrt werden. Vorbehalten bleiben gesetzliche Bestimmungen, die 4ICT zur Aufbewahrung von Daten zwingen.


12 Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen gegen geltendes Recht verstossen, unwirksam oder unvollständig sein oder sollte ihre Erfüllung unmöglich werden, wird dadurch nicht der gesamte Vertrag nichtig und es wird die Wirksamkeit der übrigen Teile dieses Vertragsverhältnisses nicht beeinträchtigt. Die nichtigen, unwirksamen, unvollständigen oder unmöglichen Klauseln werden durch sinngemässe, gesetzeskonforme ersetzt.


13 Datensicherung

Der Kunde ist in jedem Fall selber für die Sicherung und Aufbewahrung seiner Daten, Software und Dokumentationen verantwortlich. Er trägt das Risiko für die verwendeten Datenträger (Harddisks, Bänder, Disketten, CD/DVD, USB Sticks, etc.) selber. Für verlorene Daten werden jegliche gesetzlich möglichen und zulässigen Haftungs- oder Garantieansprüche abgelehnt.


14 Datenschutz

4ICT erhebt Daten (z.B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten aus dem Vertrag sowie ergänzende Daten, die bei der 4ICT vorhanden sind oder von Dritten stammen, innerhalb der Firma für Analysen der bezogenen Dienstleistungen (Kundenprofile), für personalisierte Werbeaktionen, für Kundenkontakte (z.B. Rückrufaktionen) sowie für die Entwicklung und Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich der Firm verwendet werden.

4ICT ist berechtigt, Dritte beizuziehen und diesen Dritten die nötigen Daten zugänglich zu machen. Hierbei können auch Daten ins Ausland übermittelt werden.

4ICT sowie Dritte halten sich in jedem Fall an die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Sie schützen die Kundendaten durch geeignete Massnahmen und behandeln diese vertraulich.

Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung auf der Internetseite der 4ICT hingewiesen (https://www.fischer4ict.ch/datenschutz).


15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, in Kraft seit 01.03.1991) wird ausdrücklich und vollumfänglich wegbedungen. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich am Sitz von 4ICT. 4ICT ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.

Orpund, Dezember 2023

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der FISCHER 4 ICT AG, Industriestrasse 2, 2552 Orpund, nachfolgend 4ICT genannt, regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen 4ICT und Ihren Kunden und sind für alle Rechtsverhältnisse zwischen diesen Parteien gültig, sofern keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen diesen entgegenstehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden explizit ausgeschlossen und finden keine Anwendung. Produkte sind von 4ICT verkaufte, lizenzierte resp. vertriebene oder unter Wartung genommene Hardware, Software oder Zubehör, wie sie in den AGB und den entsprechenden übrigen Vertragsbestimmungen (Produktbeschreibung, Service Beschreibung, Optionen, Lizenzbestimmungen von Herstellern, Drittanbieter etc.) beschrieben sind. Als Services werden jegliche Projekt-, Beratungs-, Wartungs-, Cloud- oder sonstigen Dienstleistungen im ICT-Umfeld bezeichnet, die auf Aufwandbasis resp. nach vereinbartem Honorar von 4ICT angeboten und erbracht werden.

Vorgenommene Änderungen an diesen AGB treten 20 Tage nach erfolgter Mitteilung in Kraft, sofern der Kunde in dieser Zeit keine schriftlichen Einwände erhebt. Diese AGB gelten auch für Vertragsverlängerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


2 Abschluss und Gültigkeit
Ein Angebot der 4ICT wird durch die vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung verbindlich. Bestellungen können mündlich, elektronisch oder schriftlich (Brief oder Fax) erfolgen. Liegt keine unterzeichnete Auftragsbestätigung vor, gilt das Angebot als konkludent angenommen, wenn mit der Ausführung begonnen wurde.


3 Preise

Bei den durch die 4ICT angebotenen Preisen sind Mehrwertsteuer, Transport und weitere Spesen nicht eingeschlossen. Diese werden separat ausgewiesen und zusätzlich in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben falsche Preise und Spezifikationen, Modelländerungen und Preiserhöhungen, welche durch den Hersteller von Hard- oder Software erhoben und umgehend an den Kunden weitergegeben werden. Ein Kündigungsrecht zufolge Preiserhöhung seitens des Herstellers ist ausgeschlossen. Preisanpassungen nach oben von bis zu 10% der ursprünglich angebotenen Preise führen nicht zu einer Vertragsveränderung und werden entsprechend in Rechnung gestellt. Bei vor Ort Einsätzen, wird die Fahrzeit als zusätzliche Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Nebenkosten aufgrund von Bestellungen und Abklärungen mit Providern, sowie Kleinmaterialien und Werkzeugeinsatz werden separat in Rechnung gestellt. Sämtliche Fremdleistungen durch Dritte (Provider, Lieferanten, Spezialisten und weitere) sind nicht in den von 4ICT angebotenen Kosten und Preisen enthalten und werden zusätzlich verrechnet. Der Einsatz von Spezialgeräten und -Fahrzeugen, Servicewagen oder Transportern, wird separat in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Die von 4ICT angebotenen Preise können mit einer Frist von drei Monaten per Ende Kalenderjahr angepasst werden. Widerspricht der Kunde nicht schriftlich innert einer Frist von 20 Tagen, gelten die Preise als durch ihn genehmigt. Widerspricht der Kunde, so gilt dies als Änderungskündigung von 4ICT. Der Vertrag zwischen 4ICT und dem Kunden endet damit entsprechend den vertraglichen Bestimmungen dieser AGB auf Ende der nächstmöglichen Kündigungsfrist am Ende der Laufzeit ohne weitere Kündigung durch 4ICT.


4 Zahlungen

Zahlungen gegen Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit, ohne besondere Mahnung, einen Verzugszins von 5% (p.A.). Die Zahlung des Verzugszinses entbindet nicht von der vertragsgemässen Bezahlung der Leistungen. Forderungen und Gegenansprüche des Kunden, dürfen nur bei schriftlicher Zustimmung durch 4ICT verrechnet werden.


5 Lieferungen

Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz und Lichtenstein. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Abgabe zur Versendung des Kaufgegenstandes oder bei dessen Abholung durch den Kunden. Der Kunde ist bei technischen Geräten für einen geeigneten Aufstellungsort und das Vorhandensein der erforderlichen elektrischen und elektronischen Anschlüsse verantwortlich. Die angegebenen Liefertermine richten sich nach dem aktuellen Informationsstand. Terminüberschreitungen berechtigen nicht zu Schadenersatz, Preisminderung oder Vertragsrücktritt.


6 Annahmeverzug/-verweigerung

Weigert sich der Kunde, die Ware anzunehmen, so ist 4ICT berechtigt, ihm eine Nachfrist von 10 Tagen anzusetzen. Nach unbenutztem Ablauf hat 4ICT alternativ die Möglichkeit, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu hinterlegen, wobei mindestens 10% des Warenpreises als Hinterlegungskosten pro Monat geschuldet sind oder 4ICT tritt vom Vertrag zurück unter Geltendmachung einer Konventionalstrafe von mindestens 50% des Auftragswertes (Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten).


7 Geheimhaltung

Beide Vertragspartner sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese Pflicht bleibt auch über eine allfällige Änderung oder Auflösung vertraglicher Bedingungen hinaus bestehen.


8 Garantie, Gewährleistung und Haftung

Für Produkte von Drittherstellern gelten die Garantiebestimmungen und Gewährleistungen des jeweiligen Herstellers. Garantie- und Gewährleistungen von 4ICT werden ausdrücklich wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Jegliche, gesetzlich mögliche und zulässige Haftung wird für 4ICT und ihre Hilfspersonen ausdrücklich ausgeschlossen.


9 Wartungs-/Unterhaltsverträge

Werden Wartungs- und Unterhaltsverträge ausgeführt, so gilt grundsätzlich das „best effort“ Prinzip. 4ICT ist demgemäss bemüht, die notwendigen Arbeiten innert nützlicher Frist zu erledigen. Die Vertragsdauer beträgt, wenn nicht anders vermerkt, ein Jahr ab Vertragsbeginn. Einzelne Bestandteile der Verträge können abweichende Laufzeiten enthalten. In diesem Fall gelten die vereinbarten abweichenden Laufzeiten. Das Vertragsverhältnis erneuert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern es nicht drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. 4ICT steht es frei, bei verspäteten oder ausbleibenden Zahlungen des Kunden ihre Leistungen ohne weitere Mahnung oder Begründung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen gemäss Ziff. 3 AGB.

Präventive Wartung und Support erfolgen gemäss den übrigen Vertragsbedingungen und den dort aufgeführten Produkten des Kunden beim Kunden selbst oder via Remote Access während den vereinbarten Wartungsfenstern und Bereitschaftszeiten von dem von 4ICT zu bestimmenden Orten aus (Geschäftsräumlichkeiten etc.).


10 Personaleinsatz

4ICT setzt für die auszuführenden Arbeiten den jeweiligen Anforderungen entsprechendes internes oder, in Ausnahmefällen, externes Personal ein. Der Kunde verpflichtet sich, keine aufgrund des Dienstverhältnisses zwischen ihm und 4ICT direkt oder indirekt tätigen Mitarbeiter aktiv oder passiv abzuwerben. Bei Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe in der Höhe eines Bruttojahreslohnes des abgeworbenen Mitarbeiters fällig. Das Leisten der Konventionalstrafe ersetzt nicht die Realerfüllung. Diese Vereinbarung hat Gültigkeit während der Dauer des Vertragsverhältnisses und 1 Jahr über dessen Beendigung hinaus.

Die regulären Öffnungs- und Einsatzzeiten bei 4ICT sind Werktags 08.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr. Ausserhalb der regulären Öffnungs- und Einsatzzeiten kommen folgende Zuschläge zur Anwendung:

  • Zuschlag von 50%: An Werktagen 20.00 - 22.00 und 06.00 - 07.00 Uhr sowie an Samstagen 06.00 - 22.00 Uhr

  • Zuschlag von 100%: An Werktagen 22.00 – 06.00 Uhr, an Samstagen 22.00 – 24.00 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen (Kanton Bern).


11 Eigentums- und Urheberrechte

Die Eigentums-, Urheber-, Warenzeichen- und/oder Lizenzrechte sowie sämtliches weitere geistige Eigentum an Soft- und Hardwarekomponenten, Zeichen, Logos Websites und sonstigen Unterlagen und Daten von 4ICT verbleiben ausschliesslich bei 4ICT. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise zu ändern, zu kopieren oder sonst wie den Quellcode herzuleiten oder die Software als Grundlage für die Erstellung anderer Softwareprogramme, abgeleiteter Werke oder sonst auf eine Weise zu verwenden, welche die Rechte der 4ICT oder Dritter verletzen könnten. 4ICT ist berechtigt generelle Ideen, Konzepte und Verfahren, welche im Rahmen der Ausarbeitung des 4ICT-Services für den Kunden alleine oder zusammen mit dem Kunden Personal entwickelt oder entdeckt werden, für gleiche oder ähnliche Projekte mit Dritten zu verwenden. Die vom Kunden unter dem Vertrag auf irgendwelchen Hard- oder Softwarekomponenten der 4ICT gespeicherten Daten gehören allein und ausschliesslich dem Kunden. 4ICT erwirbt zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Eigentums- oder immaterialgüterrechtlichen Ansprüche an diesen Daten. Der Kunde kann – selbst während der Laufzeit des Vertrages – die jederzeitige und sofortige Herausgabe aller Daten verlangen und im Falle der Auflösung des Vertrages von 4ICT eine schriftliche Erklärung verlangen, dass keine Kundendaten mehr von 4ICT in welcher Form und auf welchen Medien auch immer weiter aufbewahrt werden. Vorbehalten bleiben gesetzliche Bestimmungen, die 4ICT zur Aufbewahrung von Daten zwingen.


12 Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen gegen geltendes Recht verstossen, unwirksam oder unvollständig sein oder sollte ihre Erfüllung unmöglich werden, wird dadurch nicht der gesamte Vertrag nichtig und es wird die Wirksamkeit der übrigen Teile dieses Vertragsverhältnisses nicht beeinträchtigt. Die nichtigen, unwirksamen, unvollständigen oder unmöglichen Klauseln werden durch sinngemässe, gesetzeskonforme ersetzt.


13 Datensicherung

Der Kunde ist in jedem Fall selber für die Sicherung und Aufbewahrung seiner Daten, Software und Dokumentationen verantwortlich. Er trägt das Risiko für die verwendeten Datenträger (Harddisks, Bänder, Disketten, CD/DVD, USB Sticks, etc.) selber. Für verlorene Daten werden jegliche gesetzlich möglichen und zulässigen Haftungs- oder Garantieansprüche abgelehnt.


14 Datenschutz

4ICT erhebt Daten (z.B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten aus dem Vertrag sowie ergänzende Daten, die bei der 4ICT vorhanden sind oder von Dritten stammen, innerhalb der Firma für Analysen der bezogenen Dienstleistungen (Kundenprofile), für personalisierte Werbeaktionen, für Kundenkontakte (z.B. Rückrufaktionen) sowie für die Entwicklung und Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich der Firm verwendet werden.

4ICT ist berechtigt, Dritte beizuziehen und diesen Dritten die nötigen Daten zugänglich zu machen. Hierbei können auch Daten ins Ausland übermittelt werden.

4ICT sowie Dritte halten sich in jedem Fall an die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Sie schützen die Kundendaten durch geeignete Massnahmen und behandeln diese vertraulich.

Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung auf der Internetseite der 4ICT hingewiesen (https://www.fischer4ict.ch/datenschutz).


15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, in Kraft seit 01.03.1991) wird ausdrücklich und vollumfänglich wegbedungen. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich am Sitz von 4ICT. 4ICT ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.

Orpund, Dezember 2023

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der FISCHER 4 ICT AG, Industriestrasse 2, 2552 Orpund, nachfolgend 4ICT genannt, regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen 4ICT und Ihren Kunden und sind für alle Rechtsverhältnisse zwischen diesen Parteien gültig, sofern keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen diesen entgegenstehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden explizit ausgeschlossen und finden keine Anwendung. Produkte sind von 4ICT verkaufte, lizenzierte resp. vertriebene oder unter Wartung genommene Hardware, Software oder Zubehör, wie sie in den AGB und den entsprechenden übrigen Vertragsbestimmungen (Produktbeschreibung, Service Beschreibung, Optionen, Lizenzbestimmungen von Herstellern, Drittanbieter etc.) beschrieben sind. Als Services werden jegliche Projekt-, Beratungs-, Wartungs-, Cloud- oder sonstigen Dienstleistungen im ICT-Umfeld bezeichnet, die auf Aufwandbasis resp. nach vereinbartem Honorar von 4ICT angeboten und erbracht werden.

Vorgenommene Änderungen an diesen AGB treten 20 Tage nach erfolgter Mitteilung in Kraft, sofern der Kunde in dieser Zeit keine schriftlichen Einwände erhebt. Diese AGB gelten auch für Vertragsverlängerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.


2 Abschluss und Gültigkeit
Ein Angebot der 4ICT wird durch die vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung verbindlich. Bestellungen können mündlich, elektronisch oder schriftlich (Brief oder Fax) erfolgen. Liegt keine unterzeichnete Auftragsbestätigung vor, gilt das Angebot als konkludent angenommen, wenn mit der Ausführung begonnen wurde.


3 Preise

Bei den durch die 4ICT angebotenen Preisen sind Mehrwertsteuer, Transport und weitere Spesen nicht eingeschlossen. Diese werden separat ausgewiesen und zusätzlich in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben falsche Preise und Spezifikationen, Modelländerungen und Preiserhöhungen, welche durch den Hersteller von Hard- oder Software erhoben und umgehend an den Kunden weitergegeben werden. Ein Kündigungsrecht zufolge Preiserhöhung seitens des Herstellers ist ausgeschlossen. Preisanpassungen nach oben von bis zu 10% der ursprünglich angebotenen Preise führen nicht zu einer Vertragsveränderung und werden entsprechend in Rechnung gestellt. Bei vor Ort Einsätzen, wird die Fahrzeit als zusätzliche Arbeitszeit in Rechnung gestellt. Nebenkosten aufgrund von Bestellungen und Abklärungen mit Providern, sowie Kleinmaterialien und Werkzeugeinsatz werden separat in Rechnung gestellt. Sämtliche Fremdleistungen durch Dritte (Provider, Lieferanten, Spezialisten und weitere) sind nicht in den von 4ICT angebotenen Kosten und Preisen enthalten und werden zusätzlich verrechnet. Der Einsatz von Spezialgeräten und -Fahrzeugen, Servicewagen oder Transportern, wird separat in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Die von 4ICT angebotenen Preise können mit einer Frist von drei Monaten per Ende Kalenderjahr angepasst werden. Widerspricht der Kunde nicht schriftlich innert einer Frist von 20 Tagen, gelten die Preise als durch ihn genehmigt. Widerspricht der Kunde, so gilt dies als Änderungskündigung von 4ICT. Der Vertrag zwischen 4ICT und dem Kunden endet damit entsprechend den vertraglichen Bestimmungen dieser AGB auf Ende der nächstmöglichen Kündigungsfrist am Ende der Laufzeit ohne weitere Kündigung durch 4ICT.


4 Zahlungen

Zahlungen gegen Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit, ohne besondere Mahnung, einen Verzugszins von 5% (p.A.). Die Zahlung des Verzugszinses entbindet nicht von der vertragsgemässen Bezahlung der Leistungen. Forderungen und Gegenansprüche des Kunden, dürfen nur bei schriftlicher Zustimmung durch 4ICT verrechnet werden.


5 Lieferungen

Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz und Lichtenstein. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Abgabe zur Versendung des Kaufgegenstandes oder bei dessen Abholung durch den Kunden. Der Kunde ist bei technischen Geräten für einen geeigneten Aufstellungsort und das Vorhandensein der erforderlichen elektrischen und elektronischen Anschlüsse verantwortlich. Die angegebenen Liefertermine richten sich nach dem aktuellen Informationsstand. Terminüberschreitungen berechtigen nicht zu Schadenersatz, Preisminderung oder Vertragsrücktritt.


6 Annahmeverzug/-verweigerung

Weigert sich der Kunde, die Ware anzunehmen, so ist 4ICT berechtigt, ihm eine Nachfrist von 10 Tagen anzusetzen. Nach unbenutztem Ablauf hat 4ICT alternativ die Möglichkeit, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu hinterlegen, wobei mindestens 10% des Warenpreises als Hinterlegungskosten pro Monat geschuldet sind oder 4ICT tritt vom Vertrag zurück unter Geltendmachung einer Konventionalstrafe von mindestens 50% des Auftragswertes (Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten).


7 Geheimhaltung

Beide Vertragspartner sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese Pflicht bleibt auch über eine allfällige Änderung oder Auflösung vertraglicher Bedingungen hinaus bestehen.


8 Garantie, Gewährleistung und Haftung

Für Produkte von Drittherstellern gelten die Garantiebestimmungen und Gewährleistungen des jeweiligen Herstellers. Garantie- und Gewährleistungen von 4ICT werden ausdrücklich wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Jegliche, gesetzlich mögliche und zulässige Haftung wird für 4ICT und ihre Hilfspersonen ausdrücklich ausgeschlossen.


9 Wartungs-/Unterhaltsverträge

Werden Wartungs- und Unterhaltsverträge ausgeführt, so gilt grundsätzlich das „best effort“ Prinzip. 4ICT ist demgemäss bemüht, die notwendigen Arbeiten innert nützlicher Frist zu erledigen. Die Vertragsdauer beträgt, wenn nicht anders vermerkt, ein Jahr ab Vertragsbeginn. Einzelne Bestandteile der Verträge können abweichende Laufzeiten enthalten. In diesem Fall gelten die vereinbarten abweichenden Laufzeiten. Das Vertragsverhältnis erneuert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern es nicht drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. 4ICT steht es frei, bei verspäteten oder ausbleibenden Zahlungen des Kunden ihre Leistungen ohne weitere Mahnung oder Begründung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen gemäss Ziff. 3 AGB.

Präventive Wartung und Support erfolgen gemäss den übrigen Vertragsbedingungen und den dort aufgeführten Produkten des Kunden beim Kunden selbst oder via Remote Access während den vereinbarten Wartungsfenstern und Bereitschaftszeiten von dem von 4ICT zu bestimmenden Orten aus (Geschäftsräumlichkeiten etc.).


10 Personaleinsatz

4ICT setzt für die auszuführenden Arbeiten den jeweiligen Anforderungen entsprechendes internes oder, in Ausnahmefällen, externes Personal ein. Der Kunde verpflichtet sich, keine aufgrund des Dienstverhältnisses zwischen ihm und 4ICT direkt oder indirekt tätigen Mitarbeiter aktiv oder passiv abzuwerben. Bei Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe in der Höhe eines Bruttojahreslohnes des abgeworbenen Mitarbeiters fällig. Das Leisten der Konventionalstrafe ersetzt nicht die Realerfüllung. Diese Vereinbarung hat Gültigkeit während der Dauer des Vertragsverhältnisses und 1 Jahr über dessen Beendigung hinaus.

Die regulären Öffnungs- und Einsatzzeiten bei 4ICT sind Werktags 08.00 – 12.00 und 13.00 – 17.00 Uhr. Ausserhalb der regulären Öffnungs- und Einsatzzeiten kommen folgende Zuschläge zur Anwendung:

  • Zuschlag von 50%: An Werktagen 20.00 - 22.00 und 06.00 - 07.00 Uhr sowie an Samstagen 06.00 - 22.00 Uhr

  • Zuschlag von 100%: An Werktagen 22.00 – 06.00 Uhr, an Samstagen 22.00 – 24.00 Uhr sowie an Sonn- und allgemeinen Feiertagen (Kanton Bern).


11 Eigentums- und Urheberrechte

Die Eigentums-, Urheber-, Warenzeichen- und/oder Lizenzrechte sowie sämtliches weitere geistige Eigentum an Soft- und Hardwarekomponenten, Zeichen, Logos Websites und sonstigen Unterlagen und Daten von 4ICT verbleiben ausschliesslich bei 4ICT. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ganz oder teilweise zu ändern, zu kopieren oder sonst wie den Quellcode herzuleiten oder die Software als Grundlage für die Erstellung anderer Softwareprogramme, abgeleiteter Werke oder sonst auf eine Weise zu verwenden, welche die Rechte der 4ICT oder Dritter verletzen könnten. 4ICT ist berechtigt generelle Ideen, Konzepte und Verfahren, welche im Rahmen der Ausarbeitung des 4ICT-Services für den Kunden alleine oder zusammen mit dem Kunden Personal entwickelt oder entdeckt werden, für gleiche oder ähnliche Projekte mit Dritten zu verwenden. Die vom Kunden unter dem Vertrag auf irgendwelchen Hard- oder Softwarekomponenten der 4ICT gespeicherten Daten gehören allein und ausschliesslich dem Kunden. 4ICT erwirbt zu keinem Zeitpunkt irgendwelche Eigentums- oder immaterialgüterrechtlichen Ansprüche an diesen Daten. Der Kunde kann – selbst während der Laufzeit des Vertrages – die jederzeitige und sofortige Herausgabe aller Daten verlangen und im Falle der Auflösung des Vertrages von 4ICT eine schriftliche Erklärung verlangen, dass keine Kundendaten mehr von 4ICT in welcher Form und auf welchen Medien auch immer weiter aufbewahrt werden. Vorbehalten bleiben gesetzliche Bestimmungen, die 4ICT zur Aufbewahrung von Daten zwingen.


12 Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen gegen geltendes Recht verstossen, unwirksam oder unvollständig sein oder sollte ihre Erfüllung unmöglich werden, wird dadurch nicht der gesamte Vertrag nichtig und es wird die Wirksamkeit der übrigen Teile dieses Vertragsverhältnisses nicht beeinträchtigt. Die nichtigen, unwirksamen, unvollständigen oder unmöglichen Klauseln werden durch sinngemässe, gesetzeskonforme ersetzt.


13 Datensicherung

Der Kunde ist in jedem Fall selber für die Sicherung und Aufbewahrung seiner Daten, Software und Dokumentationen verantwortlich. Er trägt das Risiko für die verwendeten Datenträger (Harddisks, Bänder, Disketten, CD/DVD, USB Sticks, etc.) selber. Für verlorene Daten werden jegliche gesetzlich möglichen und zulässigen Haftungs- oder Garantieansprüche abgelehnt.


14 Datenschutz

4ICT erhebt Daten (z.B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten aus dem Vertrag sowie ergänzende Daten, die bei der 4ICT vorhanden sind oder von Dritten stammen, innerhalb der Firma für Analysen der bezogenen Dienstleistungen (Kundenprofile), für personalisierte Werbeaktionen, für Kundenkontakte (z.B. Rückrufaktionen) sowie für die Entwicklung und Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich der Firm verwendet werden.

4ICT ist berechtigt, Dritte beizuziehen und diesen Dritten die nötigen Daten zugänglich zu machen. Hierbei können auch Daten ins Ausland übermittelt werden.

4ICT sowie Dritte halten sich in jedem Fall an die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Sie schützen die Kundendaten durch geeignete Massnahmen und behandeln diese vertraulich.

Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung auf der Internetseite der 4ICT hingewiesen (https://www.fischer4ict.ch/datenschutz).


15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, in Kraft seit 01.03.1991) wird ausdrücklich und vollumfänglich wegbedungen. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich am Sitz von 4ICT. 4ICT ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.

Orpund, Dezember 2023